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Krankenkassen unterstützen Diät mit Zuschüsse für Beratungen (fettfree.de)

Die Ernährungsberatung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion wird als Gesundheitsvorsorgemaßnahme sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen bezuschusst. Der Versicherte kann zwischen den Angeboten der Kassen wählen oder auf eigene Faust einen Kurs buchen.


Welche Angebote sind zuschussfähig?

Bei den frei gewählten Angeboten ist darauf zu achten, dass diese den Kriterien der Krankenversicherungen entsprechen. Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Es kann darauf geschaut werden, dass für die Diät wissenschaftlich evaluierte und anerkannte Konzepte durchgeführt werden, es kann auch ein Ökotrophologe für die Beratung gefordert werden. Üblicherweise wird eine Maßnahme jährlich aus dem Präventionsprogramm bezuschusst. Das kann ein Fachgespräch über Diät und Körpergewicht oder über Bewegung und Entspannung sein. Ist der Versicherte krank, hat er grundsätzlich Anspruch auf die Zuschüsse der Krankenversicherungen, wenn die Krankheit durch falsche Ernährung verursacht wurde beziehungsweise die Ernährungsumstellung sinnvoll ist. Zu den anerkannten Krankheiten gehören Diabetes, Stoffwechselstörungen, Osteoporose und Allergien, auch Krebs kann hinzugezählt werden. Die Kosten für die Beratung werden bezuschusst, wenn sie auf ärztliche Anordnung stattzufinden haben. Auch die Behandlungsart spielt eine Rolle, es wird zwischen der stationären Behandlung und einem Chroniker-Programm unterschieden.


Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

Die Kostenübernahme unterscheidet sich zwischen den beiden Formen der Krankenkassen. Zum Teil werden 80 Prozent der Kosten übernommen, manchmal auch feste Sätze zwischen etwa 35,- bis 75,- Euro. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Zuschüsse Teil der Bonusprogramme, die diese ihren Versicherten anbieten, wenn zum Beispiel eine Diät durchgeführt wird. Hier wird der größte Anteil der Kosten für die Beratung übernommen. Vor allem eine erfolgversprechende natürliche Diät für eine nachhaltige und dauerhafte Gewichtsreduktion wird unterstützt.

Sollte das Beratungsangebot von einem qualifizierten niedergelassenen Berater kommen, sind gesetzliche Krankenkassen laut §20 SGB V zur Unterstützung der Prävention verpflichtet, wenn ein Arzt die Maßnahme empfohlen hat. Die medizinische Begleitung durch einen Arzt wird von den gesetzlichen Krankenkassen dabei gern gesehen. Bei den privaten Krankenversicherungen lohnt sich der Einschluss eines Vorsorgepaketes. Hier werden diverse Präventionsmaßnahmen bezuschusst. Bei der Ernährungsberatung orientieren sich die privaten Krankenversicherungen an den Höchstsätzen der gesetzlichen Zuschüsse für die Diät, also 80% der Kosten oder 75,- Euro. Es werden die gleichen Qualitätskriterien angesetzt, also die Qualifikation der Berater und die Fundiertheit der Konzepte.

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